Vorgeschrieben sind nun europaweit einheitliche Informationen über sogenannte Timesharing-Produkte.

Verbraucher sind künftig besser vor unseriösen Angeboten für Teilzeitrechte in Ferienanlagen aller Art geschützt. Es trat ein Gesetz in Kraft, das die Rechte der Kunden deutlich ausweitet. Vorgeschrieben sind nun europaweit einheitliche Informationen über sogenannte Timesharing-Produkte.

Die Neuregelung gilt für Ferienwohnungen, für Mitgliedschaften in Ferienclubs oder Teilzeitrechte an Campingwagen und Hausbooten. Gestärkt wird auch das Widerspruchsrecht der Verbraucher. Sie haben nun zwei Wochen Zeit, um von einem Vertrag zurückzutreten. Vor Ablauf dieser Frist darf der Anbieter keine Anzahlungen verlangen. Wenn Anbieter ihre Informationspflicht sträflich verletzt haben, kann das Widerrufsrecht auf bis zu ein Jahr verlängert werden. Für Ferienclubs sieht die Neuregelung zudem vor, dass die Mitgliedschaft jährlich gekündigt werden kann.

Nach Schätzungen der EU-Kommission haben mehr als eine Million EU-Bürger Teilzeitrechte in Ferienanlagen erworben, darunter mehr als 100 000 Deutsche.