Wer eine Reise plant, muss sich auch mit den Einreisebestimmungen des jeweiligen Landes beschäftigen

Die Behörde, die den Reisepass ausstellt, ist nämlich nicht verpflichtet, auf eventuell erforderliche Visa oder andere Sonderregelungen hinzuweisen. Dies musste eine Dame feststellen, die mit ihrem Sohn kurzfristig in die USA fliegen wollte. Zu diesem Zweck ließ sie sich beim Einwohnermeldeamt einen vorläufigen Reisepass ausstellen. Um ohne zusätzliches Visum ins Land der unbegrenzten Möglichkeiten einreisen zu dürfen, hätte sie allerdings einen Expressreisepass benötigt. Das Resultat: Die Fluggesellschaft verweigerte ihr die Beförderung. Die enttäuschte Urlauberin war überzeugt, das Einwohnermeldeamt hätte ihr einen entsprechenden Hinweis geben müssen und verklagte die Behörde auf Schadenersatz. Zu Unrecht befand das Oberlandesgericht Bamberg. Grundsätzlich sei jeder selbst dafür verantwortlich, sich über die geltenden Bestimmungen seines Einreiselandes zu informieren. Zudem war im vorliegenden Fall noch nicht einmal nachzuweisen, dass die Dame bei der Beantragung des Passes ihr Reiseziel überhaupt genannt habe (OLG Bamberg, Az.: 4 U 36/08). Daher empfiehltes sich bei einer Buchung im Reisebüro über die geltenden Einreisbestimmungen informieren zu lassen. Im Internet findet man entsprechende Hinweise auf den Seiten der jeweiligen Länder oder des Auswärtigen Amtes.