Die harte Landung und das starke Abbremsen eines Flugzeuges sind kein "Unfall" sondern nur "typische Vorkommnisse bei der Luftbeförderung". Darauf weist die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in Zusammenhang mit einem Gerichtsurteil hin. Ein Passagier könne deshalb keinen Anspruch auf Schmerzensgeld gegen die Fluggesellschaft geltend machen, wenn er sich bei solch einer Landung verletze. Denn mit hartem Aufsetzen und starkem Abbremsen nach einer Landung, so die Rechtsprechung, müssten Fluggäste grundsätzlich rechnen.