Wer trägt die Reisestorno-Kosten wenn die Behörden ein falsches Dokument ausstellen?

Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf will am 23. Dezember ein Urteil im Fall einer ungewöhnlichen Schadenersatzklage einer Familie gegen die Stadt Solingen verkünden. Laut Gericht hatte die Familie eine Reise in die Vereinigten Staaten nicht antreten können, weil die Stadtverwaltung Solingen für den Nachwuchs der Familie lediglich einen Kinderausweis ausgestellt hatte. Vorgeschrieben für die Einreise in die USA sei allerdings ein elektronischer Reisepass, sagte ein Justizsprecher. Jetzt solle die Stadt für die Reisestorno-Kosten in Höhe von 4500 Euro aufkommen. Die Chancen der Familie stünden allerdings eher schlecht, erklärte das Gericht. Der zuständige Richter sagte zum Prozessauftakt, die Stadtverwaltung sei nicht verpflichtet, auf entsprechende Reisebestimmungen hinzuweisen. Die Familie gibt allerdings an, sie habe bei der Stadtverwaltung explizit auf die USA-Reise hingewiesen.