Hochwasser richtet nicht nur Schäden an Hab und Gut an, Urlauber und Reiseveranstalter sind mitunter ebenfalls betroffen. Doch sie haben auch Rechte. So können Reisende sowie Veranstalter, wenn im Urlaubsgebiet eine Gefahrensituation vorliegt, die den Aufenthalt erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, Buchungen vorab wegen "höherer Gewalt" kostenfrei stornieren.

Das ist laut Verbraucherzentrale Brandenburg dann so, wenn Behörden überschwemmte Gebiete sperren. Wird die Reise nur unwesentlich verändert, ist kostenfreie Stornierung nicht möglich. Allerdings hat der Veranstalter Pflichten: Informiert er die Urlauber nicht rechtzeitig über die Lage vor Ort, können diese die Erstattung ihrer Reisekosten verlangen. Werden Reisende im Feriengebiet vom Hochwasser überrascht und müssen den Urlaub abbrechen, haben sie die bisherigen Leistungen zu bezahlen. Müssen Reisende den Urlaub verlängern, weil die Heimreise nicht möglich ist, tragen sie die Kosten selbst. Längere Umwegstrecken oder teurere Verkehrsmittel zahlt zur Hälfte der Veranstalter.