Reisende dürfen auch eine nicht entwertete Fahrkarte bei Reklamationen einreichen

Verspätungen, Zugausfälle, überfüllte Abteile: Viele Bahnreisende hatten über die Weihnachtstage erhebliche Probleme beim Reisen mit dem Zug. Das kann teuer werden, denn die Bahn muss ihre Fahrgäste bei sehr großen Verspätungen entschädigen. Viele Bahnkunden fragen sich nun, was sie dabei zu beachten haben.

Die Frist, in der Ansprüche geltend gemacht werden können, ist relativ lang. Fahrgäste, deren Züge zu spät gekommen oder ganz ausgefallen sind, haben bis zu zwölf Monate Zeit, das ausgefüllte Fahrgastrechteformular einzureichen. Das Formular umfasst zwei DIN-A4-Seiten. Zu bekommen ist es im Zug, an den DB-Service-Points in den Bahnhöfen, in den Reisezentren der Bahn und im Internet unter www. bahn.de/fahrgastrechte.

Anspruch auf eine Rückzahlung von 25 Prozent des Fahrpreises für die einfache Fahrt haben Kunden, deren Bahn mehr als eine Stunde Verspätung hatte. Wer mehr als 120 Minuten zu spät angekommen ist, bekommt 50 Prozent des Geldes zurück.

Das Durcheinander bei der Bahn hat auch dazu geführt, dass Tickets teilweise nicht entwertet wurden, was Passagieren erschwert, ihre Fahrt zu dokumentieren. Kunden dürfen nach einer Verspätung im Prinzip auch eine nicht entwertete Fahrkarte für ihre Entschädigungszahlungen einreichen, so Karl-Peter Naumann, Bundesvorsitzender des Fahrgastverbandes Pro Bahn. Ein entwertetes Ticket beschleunige allerdings die Bearbeitung des Antrags. Ihre Verspätung sollten sich Fahrgäste mit nicht entwerteten Tickets deshalb nach der Fahrt an einem DB-Service-Point bestätigen lassen.