Wer seine Pauschalreise für das Jahr 2011 bereits vor dem 1. September 2010 gebucht hat, muss noch keine Luftverkehrssteuer für die Flüge bezahlen. Das Bundesfinanzministerium habe eine entsprechende Ausnahmeregel bekannt gegeben, teilt der Deutsche Reiseverband (DRV) in Berlin mit. Die Regel gelte auch, wenn der Reiseveranstalter die Flugplätze vor dem 1. September eingekauft, die Namen der Passagiere aber erst nach dem Stichtag der Fluggesellschaft übermittelt hat.