Das Verbot für Flüssigkeiten wird bis 2013 schrittweise aufgehoben - dank neuer Scanner. Echte Gefahr an Bord droht allerdings von Handy- und Laptop-Akkus mit Lithium

In den meisten westlichen Ländern wurde nach vereitelten Terroranschlägen auf mehrere Flugzeuge im August 2006 die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck stark beschränkt. Seitdem sind in der EU und Nordamerika in den Kabinen nur noch Gefäße bis zu 100 Millilitern Fassungsvermögen erlaubt, und davon nur bis zu zehn Stück, die in einem Ein-Liter-Plastikbeutel Platz finden müssen. Die bisherige Sicherheitstechnologie, so die Begründung, könne nicht erkennen, ob es sich bei Flüssigkeiten um harmlose Getränke oder gefährliche Substanzen handelt, mit denen sich Sprengstoff mischen lässt. Deswegen endet für viele Urlauber aus Staaten, die keine derart strengen Regeln erlassen haben, die Heimkehr bisher mit einer Enttäuschung: Wenn sie auf dem Rückweg auf einem EU-Flughafen zu ihrem Zielort umsteigen müssen, ist für flüssige Mitbringsel Endstation. Die müssen an der Sicherheitskontrolle entsorgt werden. Traurig für die Urlauber und eine große Belastung für die Flughäfen, die die Flüssigkeiten in großen Mengen als Sondermüll teuer entsorgen müssen.

Ab 29. April 2011 werden die Bestimmungen gelockert, bis Ende April 2013 dürfen dann wieder unbeschränkt Flüssigkeiten mit an Bord gebracht werden. Dies haben Ende September die EU-Kommission, die US-Luftfahrtbehörde FAA sowie die Branchenorganisationen ICAO und IATA beschlossen. Bis dahin soll es moderne Technologie an den Flughäfen geben. Sogenannte Flüssigkeitsscanner erkennen flüssige, entzündliche und gel-basierte Explosivstoffe. "Die Röntgendetektor-Farbtechnologie zeigt das Spektrum der Flüssigkeit, deren digitaler Fingerabdruck wird mit den Einträgen in der Datenbank des Scanners abgeglichen, um beispielsweise Flüssigsprengstoff von Duschgel zu unterscheiden", erläutert Arnab Basu, Chef des britischen Scanner-Herstellers Kromek. Bereits im Vorhinein der Installation solcher Scanner fällt ab Ende April kommenden Jahres jene Beschränkung, die Reisenden aus Nicht-EU-Ländern die Mitnahme flüssiger Souvenirs unmöglich machte.

Bis zum 29. April 2013 sollen dann das Flüssigkeitsverbot und die Pflicht zur Versiegelung vollständig entfallen, der neuen Technologie sei Dank. "Wir begrüßen diese schrittweise Lockerung, dadurch wird die Menge der einbehaltenen Flüssigkeiten an den Kontrollstellen der Flughäfen weiter reduziert werden", sagt Ralph Beisel, Chef des deutschen Flughafenverbandes ADV.

Während Passagieren nie so recht einsichtig war, was von Handcreme oder Rasierschaum für eine Gefahr ausgeht, gibt es unterdessen eine andere, reale Gefahrenquelle in der Passagierluftfahrt, der bisher nur wenig Aufmerksamkeit zuteil wird. Denn nahezu jeder Passagier hat heute ein Handy bei sich, viele zusätzlich ein Laptop oder andere elektronische Geräte, dazu häufig noch zusätzliche Akkus. Und genau von diesen Lithium-Ionen-Akkus geht zunehmend eine Gefährdung aus. Die Kraftpakete können sich durch Reibung oder Herunterfallen leicht entzünden und sind dann weder durch das an Bord übliche Löschmittel Halon noch durch Wasser oder Ersticken zu löschen. Insgesamt 109 Zwischenfälle gab es in den letzten Jahren allein im US-Luftverkehr mit Batterien, Akkus und damit betriebenen Geräten, darunter auch Vorfälle auf Lufthansa-Flügen in den USA.

Das in Deutschland zuständige Luftfahrt-Bundesamt (LBA) erklärte, es habe hierzulande seit 2006 sechs Zwischenfälle beim Transport von Lithium-Batterien und -Akkus auf Flügen gegeben, die alle beim Verladen oder in der Kabine am Boden geschehen seien. "Da die Verbreitung von elektronischen Geräten zugenommen hat, ist auch die Anzahl von in Brand geratenen Lithium-Batterien und -Akkus gestiegen", sagt Deborah Hersman von der US-Verkehrssicherheitsbehörde NTSB. An Bord von Passagierflügen gelten derzeit die Bestimmungen der IATA über den Transport gefährlicher Güter. Danach dürfen Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus und -Batterien sowohl in der Kabine als auch im aufgegebenen Gepäck mitgeführt werden.