Immer wieder gibt es in Urlauberhotels Debatten, wenn es um die dortige Kleiderordnung geht. Mal ärgern sich Gäste darüber, dass andere abends in kurzen Hosen ins Restaurant gehen, mal ermahnen aber auch die Hoteliers, sich doch bitte an die üblichen Anstandsregeln zu halten - und weisen bei Missachtung Gäste ab. Wenn betroffene Touristen dafür kein Verständnis haben, bleibt am Ende meist nur der Gang zum Gericht. Und ein solches, das Amtsgericht München, entschied: Ferienhotels dürfen darauf bestehen, dass Urlauber mit langer Hose zum Abendessen erscheinen. Ein Gast hatte auf Reisepreis-Minderung geklagt, weil er im Badeurlaub auf Kreta seine Bermudashorts nicht beim Essen anlassen durfte und von der Kleidervorschrift nichts im Katalog gestanden hatte. Das Gericht sah dagegen keine Beeinträchtigung der Reise. Wer nicht bereit sei, sich bei Auslandsreisen in gewissem Maße landestypischen Gebräuchen zu beugen, der müsse eben zu Hause bleiben (AZ 223 C 5318/10).