Viel zu tun hat das Ende Juli 2009 eingerichtete "Servicecenter Fahrgastrechte". In den ersten zwölf Monaten gingen rund 800 000 Anträge ein, im August 2010 weitere 200 000. Das Büro ( www.fahrgastrechte.info ) ist bei Zugverspätungen der zentrale Ansprechpartner für die Geltendmachung von Ansprüchen und wird von mehr als 50 Eisenbahngesellschaften getragen. Die Bearbeitungszeit bis zum Antwortschreiben dauert nach eigenen Angaben "durchschnittlich eine Woche."

Wer mit der Entscheidung des beim Tarifverband der Bundeseigenen und Nichtbundeseigenen Eisenbahnen in Deutschland (TBNE) angesiedelten Büros nicht einverstanden ist, kann Einspruch einlegen. Dann kommt es zu einer neuen Bewertung des Sachverhaltes. Ist der Reisende auch damit nicht zufrieden, steht ihm als nächste Instanz die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (www.soep-online.de) zur Verfügung. Deren Vorschläge werden in neun von zehn Fällen angenommen. Verpasst ein Zug den Fahrplan um mehr als 60 Minuten, haben Reisende Anspruch auf Erstattung von 25 Prozent des Reisepreises. Ab zwei Stunden können 50 Prozent geltend gemacht werden.