Wer direkt gebucht hat, verliert den Beförderungsanspruch. Pauschalreisen nicht betroffen

Für zahlreiche Urlauber war es eine Schreckensmeldung: Die Fluggesellschaft Hamburg International hat Insolvenz angemeldet. Doch bei den meisten Kunden folgte schnell die Erleichterung. Fast alle betroffenen Passagiere können zurückfliegen und auch gebuchte Gäste dürfen ohne Sorge zum Flughafen fahren, weil es für sie Ersatzflüge gibt. Der Grund: Hamburg International flog fast ausschließlich für Reiseveranstalter. Und diese müssen bei Airline-Pleiten geradestehen - auch dann, wenn das pauschale Ferienpaket Linienflüge beinhaltet. Bei Insolvenz einer Fluggesellschaft besorgt der Reiseveranstalter auf seine Kosten neue Tickets. Sind die Kunden bereits unterwegs und dauert das länger, muss der Veranstalter auch für Hotelübernachtungen sorgen. Anders ist das bei Reisenden, die direkt bei einer Fluggesellschaft buchen: Ihr Ticket ist nichts mehr wert, weil die ausstellende Airline kein Geld mehr hat.

Vorsichtige Reisende sollten daher überlegen, wem sie ihr Geld anvertrauen. Es gibt fast immer Alternativen - selbst dann, wenn das Ziel nur von einem unsicheren Kandidaten bedient wird. Dann kann man prüfen, ob die Strecke im so genannten Code Sharing von mehreren Gesellschaften angeboten wird. Wer sich dann das Ticket auf den solventen Partner ausstellen lässt, der steht auf der sicheren Seite.

Weniger Risiko haben auch Passagiere, die für die Buchung ins Reisebüro gehen. Denn die haben eine Fürsorgepflicht gegenüber Kunden, sie dürfen keine Tickets von Airlines vermitteln, die nahe an der Insolvenz sind oder müssen auf Risiken hinweisen. Wer auf Nummer sicher gehen will, bucht den Flug mit einer weiteren Leistung, etwa Zwischenübernachtung oder Mietwagen, beim Reiseveranstalter.