Die ab 2011 greifende Luftverkehrssteuer soll je nach Ziel acht, 25 oder 45 Euro pro Passagier und Strecke betragen. Fällig wird die Gebühr für alle Abflüge von einem Airport in Deutschland, Passagiere auf Inlandsstrecken mit einem Rückflugticket werden somit zwei Mal zur Kasse gebeten. Ausgenommen von der Abgabe sind lediglich Kinder unter zwei Jahren, sofern sie keinen eigenen Sitzplatz haben, und Passagiere, die auf einer inländischen Insel wohnen. Es sei "davon auszugehen, dass die Luftverkehrsteuer regelmäßig auf die Flugpreise aufgeschlagen und somit direkt an den Fluggast weitergegeben wird", heißt es in dem nun vorliegenden finalen Gesetzesentwurf, den das Kabinett am 1. September beschließen will. Die Bundesregierung erwartet zudem, dass die Airlines die ihnen aufgebürdeten Einführungskosten ebenso auf die Ticketpreise aufschlagen.