Reisende sollen sich künftig unterwegs einfacher über ihre Rechte bei Verspätungen oder ausfallenden Zügen und Flügen informieren können. Die Informationskarte mit den wichtigsten Flug- und Fahrgastrechten kann von der Internetseite des Verbraucherschutzministeriums heruntergeladen und ausgedruckt werden. Auf der Karte erfahren Verbraucher etwa, dass ihnen auf einer Zugreise bei einer Verspätung von einer Stunde eine Entschädigung von 25 Prozent des Fahrpreises zusteht, ab zwei Stunden sind es bereits 50 Prozent. Genauso erfahren Flugreisende, ab welcher Verspätung seitens der Fluggesellschaft eine Entschädigung fällig wird und ab wann diese den Ticketpreis erstatten oder für eine Unterkunft über Nacht aufkommen muss.