Einfuhr aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: Grundsätzlich dürfen Waren nur abgabefrei mitgebracht werden, wenn sie für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmt sind. Pro Person und bei einem Mindestalter von 17 Jahren sind das 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos. Alternativ sind 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak erlaubt, dazu 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von höchstens 22 Prozent. Darüber hinaus dürfen 4 Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier eingeführt werden. Bei anderen Waren darf der Gesamtwert bei einer Flug- oder Seereise 430 Euro betragen. Ist der Reisende unter 15 Jahren, gilt hier die Grenze von 175 Euro.

Einfuhr aus EU-Mitgliedstaaten: 800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 Kilogramm Rauchtabak, 10 Liter Spirituosen, 90 Liter Wein, davon höchstens 60 Liter Schaumwein, 110 Liter Bier, 10 Kilogramm Kaffee.

Mehr Infos: www.zoll.de