Bei der modernen Schnitzeljagd mit GPS-Geräten, dem "Geocaching", sollten die Teilnehmer Tierhöhlen nicht als Verstecke für Logbuch und Tauschgegenstände nutzen. Baumhöhlen, Erdfälle oder Ritzen in Karstgebieten seien seltene und wichtige Lebensräume für geschützte Arten wie Fledermaus, Siebenschläfer, Specht oder Eule, die nicht gestört werden dürfen. Darauf weist der Deutsche Wanderverband (DWV) in Stuttgart hin. Werden Tiere während des Winterschlafs aufgescheucht, bedeute das in der Regel ihren sicheren Tod. Auch Störungen während der Jungenaufzucht sind problematisch. Als Verstecke (Caches) grundsätzlich ungeeignet sind auch Orte in Naturschutzgebieten. Caches dürfen laut DWV nur auf oder unmittelbar an Wegen in den Gebieten eingerichtet werden. Ganz zu vermeiden sind gesetzlich geschützte Biotope und natürliche Gewässerufer, Moore, Quellbereiche, offene Block-, Schutt- und Geröllhalden, Lehm- und Lösswände, Sumpf- und Auenwälder sowie Feucht- und Trockenwiesen. Besonders rücksichtsvoll sollten sich Geocaching-Fans in der Natur während der Brut- und Aufzuchtphasen verhalten. Ein besonders kritischer Zeitraum für viele Vogel- und Wildarten sind die Monate März bis Juli.