Interessant für Pauschalurlauber: Wer mit einem Rail-&-Fly-Ticket der Deutschen Bahn zum Flughafen will, dort aber wegen einer Zugverspätung den Abflug in die Ferien verpasst, dem muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften - und nicht die Deutsche Bahn. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail-&-Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum geschlossenen Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen "zeitnahen" Ersatzflug an, so liege ein "erheblicher Reisemangel" vor. Und dann, so das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, beziehungsweise Schadensersatz oder Entschädigung für "nutzlos aufgewendete Urlaubszeit" verlangen. In diesem Fall, so die Juristen, gilt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst eine passende Zugverbindung ausgesucht hatten und unmittelbar die Deutsche Bahn für die Zugverspätung verantwortlich war (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09.