Fluggesellschaften und Reiseanbietern drohen künftig hohe Geldstrafen bei Lockangeboten für Flugtickets. Der Bundesrat billigte ein Gesetz, das Bußgelder bis zu 25 000 Euro bei irreführenden Preisangaben vorsieht. Demnach müssen Unternehmen mit Sanktionen rechnen, wenn sie in ihrer Werbung Zusatzkosten wie Steuern, Flughafengebühren oder sonstige Zuschläge unterschlagen. Auch müssen diese Preisaufschläge demnach künftig gesondert ausgewiesen werden. Mit der Neuregelung würden Verbraucher künftig vor irreführender Werbung und bösen Überraschungen geschützt. Verbraucher können Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften beim Luftfahrt-Bundesamt über dessen Internetseite ( www.lba.de ) melden.