Wer ausländische Hotels benutzt, muss offenbar bei der Sicherheit Abstriche machen, zumindest nach Ansicht Karlsruher Amtsrichter. Ein Mann war im Urlaub aus dem Fahrstuhl gestolpert, weil dieser nicht exakt auf einer Ebene mit dem Fußboden hielt. Der Gast verstauchte sich das Knie so sehr, dass er tags darauf nach Deutschland zurückflog. Die Klage auf Schmerzensgeld und Schadenersatz hatte dennoch keinen Erfolg. Die Juristen gestehen zwar zu, dass ein Reiseveranstalter für die Sicherheit seiner Vertragshotels verantwortlich ist. Doch bei ausländischen Hotels könne oft nicht der deutsche Sicherheitsstandard als Maßstab gelten. (AG Karlsruhe, Az.: 8 C 192/08).