Beim Kauf von Flugtickets im Reisebüro dürfen Kunden ausreichende Beratung erwarten. Zur Beratungspflicht von Reisevermittlern gehört bei der Auswahl eines Linienflugs, auch auf die jeweiligen Stornierungsbedingungen hinzuweisen. Unterbleibt das, können unzufriedene Kunden unter Umständen Schadenersatz verlangen, urteilte das Amtsgericht Hamburg (Az.: 14 C 391/07). In dem Fall hatte der Kläger zwei Tickets für je 217 Euro gekauft, ohne darauf hingewiesen worden zu sein, dass ein Stornieren ausgeschlossen ist. Als er den Flug dann nicht antreten wollte, blieb er auf seinen Kosten sitzen und klagte auf 434 Euro Schadenersatz. Das Gericht gab ihm recht: Zur Beratung bei der Auswahl der Fluggesellschaft gehöre die Frage, ob ein Ticket mit kostenloser Stornomöglichkeit gebucht werden soll. Darauf dürfe nicht verzichtet werden, auch wenn der Kunde das Thema nicht selbst anspricht.