Wer eine zwölftägige Mittelmeerkreuzfahrt bucht und seine am Flughafen aufgegebenen Koffer erst eine knappe Woche später auf dem Schiff wieder erhält, kann den Reisepreis höchstens um 30 Prozent pro Tag mindern. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichtes München (Aktenzeichen 132 C 20772/08).

Das Verschwinden der Koffer stelle zwar "eine Beeinträchtigung der Reise dar", urteilten die Richter. Doch ein höherer Schadenanspruch sei nicht gerechtfertigt, weil das Reiseunternehmen ausreichend Ersatzkleidung stellte und so "vielfältige Leistungen" wahrgenommen werden konnten. Das Ehepaar hatte argumentiert, dass die Teilnahme bei vielen Veranstaltungen aufgrund ihrer Kleidung einem Spießrutenlauf gleichkam und das Fitnessstudio ohne entsprechendes Schuhwerk für sie tabu war. Die beiden Urlauber verlangten eine Minderung des Reisepreises um 90 Prozent und zusätzlich Schadenersatz für entgangenen Urlaubsgenuss.