Wer sein Fahrzeug länger als vorgeschrieben auf einem Parkplatz abstellt, riskiert ein Bußgeld.

Urlaub mit einem Reisemobil hat im Vergleich zur herkömmlichen Ferienreise einige Vorteile. Einer besteht darin, unterwegs jederzeit überall haltmachen zu können, eine Weile vor Ort zu bleiben und, wenn es dort nicht mehr gefällt, einfach mit allen Siebensachen weiterzufahren. Doch ganz so einfach ist es dann doch nicht: Denn nicht jeder Ort ist als Stellplatz erlaubt. Ob man sein Fahrzeug irgendwo abstellen darf, hängt zum Beispiel davon ab, ob Reisemobilisten lediglich rasten oder bereits campen.

In Deutschland dürfen Reisemobilfahrer wie auch Camper, die mit einem Caravan-Gespann unterwegs sind, auf Rast- und Parkplätzen zur Übernachtung stehen bleiben - "aber ohne Camping-Aktivitäten zu entfalten", erläutert Viktoria Groß vom Deutschen Camping Club (DCC). Das heißt, es dürfen weder Vorzelte aufgebaut, Markisen ausgefahren noch Liegestühle oder Grills herausgeholt werden. Ein Caravan muss außerdem ans Zugfahrzeug angekuppelt bleiben. Hintergrund ist, dass der Gesetzgeber das Verweilen dort nur zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit für die Reise zulässt. In der Regel wird dafür ein Zeitraum von bis zu zehn Stunden angenommen, erklärt ADAC-Sprecher Maximilian Maurer. Wer länger stehen bleibt, riskiere einen Platzverweis und ein Bußgeld wegen "wilden Campens", sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe. Denn rechtlich sei das eine nicht genehmigte Sondernutzung des Park- oder Rastplatzes "zu Wohnzwecken", die als Ordnungswidrigkeit eingestuft werde. Diese Regelung gelte auch für das Campen am Straßenrand.

Selbst zum Rasten sind Rast- und Parkplätze für Reisemobilisten tabu, wenn der Platz durch Schilder nur für Pkw oder Lkw freigegeben ist. Darüber hinaus können Reisemobilisten neben ausgewiesenen Campingplätzen auch öffentliche oder private Reisemobil-Stellplätze ansteuern, für die zum Teil allerdings Nutzungsgebühren anfallen. Sie sind meist durch ein Parkplatzschild mit dem Zusatzzeichen "Wohnmobil" gekennzeichnet. Auch hier ist es laut Schäpe verboten, Vorzelte aufzubauen. Zu beachten ist außerdem, dass der Aufenthalt meist auf wenige Tage beschränkt und Dauercampen somit tabu ist. Die maximale Verweildauer gilt es im Einzelfall vor Ort zu erfragen.

Im Ausland gelten ähnliche Regelungen. "Wildes Campen" ist häufig verboten, wer auf Nummer sicher gehen will, steuert ausgewiesene Campingplätze an. Nur in Österreich, Italien und Spanien ist eine einmalige Übernachtung im Wohnmobil oder Wohnwagen am Straßenrand oder auf einem öffentlichen Parkplatz erlaubt - allerdings mit regionalen Einschränkungen. In Griechenland, Kroatien, Portugal, Tschechien und Ungarn ist das Übernachten außerhalb von Campingplätzen Schäpes Angaben zufolge grundsätzlich verboten. Auch Viktoria Groß empfiehlt Reisemobilisten, sich im Ausland grundsätzlich an ausgewiesene Stell- und Campingplätze zu halten - schon zu ihrer Sicherheit. "Ein einsam abgestelltes Wohnmobil ist eher ein Anziehungspunkt für Diebe", warnt Groß. Immer wieder gibt es Berichte über Wohnmobilfahrer, die beim Übernachten auf Park- und Rastplätzen entlang der Hauptreiserouten ausgeraubt wurden. "Man hat ein besseres Gefühl, wenn man auf einem bewachten Camping- oder stadtnahen Stellplatz steht", so Groß. Viele Kommunen in den ausländischen Ferienregionen haben die Möglichkeit, frei zu parken und zu übernachten, für Reisemobil-Urlauber inzwischen stark eingeschränkt.

Ralph Binder vom Caravaning Industrie Verband (CIVD) weist auf ein weiteres Problem hin: Wegen der Umweltzonen gelten für rund 220 000 meist ältere Fahrzeuge - und damit mehr als die Hälfte des Bestandes - in Deutschland ganze Städte samt Umland als Sperrgebiet. Auch Camping- und Stellplätze innerhalb dieser Zonen dürfen also nicht angesteuert werden. Im Ausland gibt es solch rigorose Fahrverbote für ältere Wohnmobile nicht. Allerdings sei bei einigen Kommunen inzwischen ein Umdenken festzustellen. So haben Hannover, Bremen und Oberhausen Ralph Binder zufolge Ausnahmeregelungen erlassen. Sie erlaubten den ausgesperrten Wohnmobilen die Zufahrt zu den innerstädtischen Stellplätzen.

Um vor Ort unliebsame Überraschungen zu vermeiden, rät Viktoria Groß vom DCC, sich vor Antritt der Reise über geeignete Stell- oder Campingplätze entlang der geplanten Route zu informieren. Tipps gibt es bei Camping- und Automobilklubs sowie den Fremdenverkehrsämtern der Ferienregionen. "Diese Plätze sind inzwischen sehr komfortabel ausgestattet. Auch auf manchen Campingplätzen stehen Reisemobilisten inzwischen in der ersten Reihe." Angesichts dieser Vorteile lohne es sich nicht, die Platzgebühren sparen zu wollen. "Wenn ich wählen kann, ob ich unter einem schattigen Baum am Meer stehe oder an einer stark befahrenen Straße - da entscheide ich mich doch für Ersteres."