Flugpassagiere sollten in der Maschine die Augen aufhalten. Wenn sie auf einer im Gang liegenden Plastikfolie ausrutschen und stürzen, kann das nicht nur schmerzhaft sein - es gibt auch kein Geld von der Airline.

Das jedenfalls hat das Kammergericht Berlin entschieden (Az.: 3 U 17/07). Das Ausrutschen auf einer Plastikfolie am Flugzeugboden sei "keine typische, dem Luftverkehr eigene Gefahr", wegen der die Fluggesellschaft aufgrund des Montrealer Übereinkommens haften muss, befanden die Richter. In den insgesamt 450 an Bord verteilten Plastikfolien waren Decken für die Passagiere verpackt gewesen. Dass eine dieser Folien auf den Boden gelangte, stehe aber "in keinem inneren Zusammenhang mit den Gefahren der Luftfahrt", urteilten die Richter. Anders wäre es gewesen, wenn die Klägerin zum Beispiel durch Handgepäck verletzt worden wäre, das aus dem Stauraum über den Sitzen gefallen wäre.