In Deutschland gelten ab dem 29. Juli neue Rechte für Bahnreisende. Bei Verspätungen von mindestens einer Stunde müssen alle Bahnunternehmen ein Viertel des Fahrpreises erstatten, bei zwei Stunden Verspätung die Hälfte. Der Passagier wählt, ob er eine Gutschrift, eine Überweisung oder eine Barauszahlung der Erstattung wünscht. Ist eine Verspätung von einer Stunde und mehr schon vor Reisebeginn absehbar, kann der Kunde sein Ticket zurückgeben. Bei einer absehbaren Verspätung von mindestens 20 Minuten ist es möglich, auf einen anderen geeigneten Zug zu wechseln, auch wenn das Ticket an einen bestimmten Zug gebunden ist. Falls das Reiseziel nach Verspätungen nicht mehr anders erreichbar ist, kann der Kunde andere Verkehrsmittel, etwa Taxis, benutzen. Hierfür werden maximal 80 Euro erstattet.