Verzögert sich der Hinflug für eine Pauschalreise um zwei Tage, so liegt ein Reisemangel vor.

Verzögert sich der Hinflug für eine Pauschalreise um zwei Tage, so liegt ein Reisemangel vor. Der Reisende hat daher Anspruch auf Erstattung eines Teils des Reisepreises und Schadenersatzansprüche wegen entgangener Urlaubsfreuden (Landgericht Frankfurt, Az.: 2-24 S 106/08). Die Kläger hatten eine Reise in die Arabischen Emirate und in den Oman gebucht. Der Abflug verzögerte sich um zwei Tage. Sie verlangten daher vom Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises. Das Landgericht sah das Begehren als begründet an.