Mit dem "Bitte nicht stören"-Schild an der Hotelzimmertür sollten Reisende eher vorsichtig umgehen. Das gilt besonders für Alleinreisende. Denn weder der Reiseveranstalter noch der Hotelier kann dazu gedrängt werden, ein solches Hinweisschild zu missachten und das Zimmer zu öffnen. Bei Gesundheitsproblemen kann das dazu führen, dass erkrankte Singles erst spät behandelt werden. So entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-19 O 153/08). Es ging um eine alleinreisende Frau, die durch Nierenversagen eine Harnvergiftung erlitt und ohnmächtig wurde, während das "Bitte nicht stören"-Schild an der Tür hing. Ihr Mann zu Hause wurde unruhig, weil sich seine Ehefrau nicht telefonisch meldete. Mehrfach bat er das Hotel am Telefon, im Zimmer nachzuschauen. Erst nach zwei Tagen öffnete das Personal den Raum und fand die Frau, die anschließend fünf Tage lang im Koma in einem Krankenhaus lag. Aus Sicht des Gerichts hatten Reiseveranstalter und Hotelier alles richtig gemacht. Die Fürsorgepflichten gegenüber dem Gast gingen nicht so weit, ein mit dem Hinweis "Bitte nicht stören" versehenes Zimmer zu öffnen - auch wenn der Ehepartner dies verlangt.