Was man in Europa für Vorkehrungen bei Ferien mit dem Vierbeiner treffen muss: die wichtigsten Sonderregelungen, Tipps und Tricks.

Längst überschreiten Hunderttausende Hunde jedes Jahr die Grenzen bei der Fahrt in den Urlaub - meistens auf der Rückbank des Autos, manchmal im Flugzeug. Herrchen und Frauchen achten darauf, dass das Rudel auch im Urlaub zusammenbleibt: Waldi kommt mit - egal ob ins Ferienhaus, ins Hotel oder auf den Campingplatz. Dabei sind viele Vorschriften zu beachten - und zusätzlich manche Regeln im Interesse des Haustieres einzuhalten.

Seit 1. Oktober 2005 ist der blaue "EU-Heimtierausweis" Pflicht für alle Vierbeiner, die innerhalb der Europäischen Union auf Reisen sind. In diesem Pass, den der Tierarzt ausstellt, werden sämtliche Impfungen dokumentiert - darunter auch die überall vorgeschriebene Tollwutschutzimpfung. Darüber hinaus müssen Hunde und Katzen mit einem reiskorngroßen Mikrochip kenntlich gemacht sein. Die Chip- oder Tätowierungsnummer wird ebenfalls im Pass festgehalten. Darüber hinaus gibt es beim Tierarzt "Entwurmungspässe", in welche die in einigen Ländern vorgeschriebenen Wurmkuren eingetragen werden.

Wichtig: Für Finnland, Norwegen, Schweden sowie Großbritannien und Irland gelten Sonderregelungen, wonach ein bestimmter Tollwut-Antikörperwert im Blut des Tieres nicht unterschritten werden darf. Diesen Wert dürfen nur dafür zugelassene Fachlabore ermitteln, an welche die Tierärzte entsprechende Blutproben schicken. Die Analyse kostet etwa 40 bis 60 Euro und dauert inklusive aller Postwege etwa 14 Tage, sodass man einen entsprechenden Zeitpuffer einplanen sollte. Die Ergebnisse müssen im EU-Heimtierausweis dokumentiert werden. Viele Regeln sind selbst in den EU-Ländern uneinheitlich. Im Zweifel lohnt es sich, langfristig vor Reiseantritt in der Botschaft oder beim Fremdenverkehrsamt des jeweiligen Landes nachzufragen. Infos über die gerade aktuellen Bestimmungen in allen wichtigen Urlaubsländern liefern Websites wie www.amtstieraerzte.de

Die wichtigsten Regelungen einiger Urlaubsländer im Kurzüberblick:

Dänemark: Einreiseverbot für Pitbull-Terrier und Tosa sowie Kreuzungen aus beiden.

Frankreich: Einreise von Tieren, die jünger als drei Monate sind, verboten. Mitnahme von Pitbulls, Boerbulls und Tosa verboten. Leinen- und Maulkorbzwang in der Öffentlichkeit für Schutz- und Wachhunde wie zum Beispiel Rottweiler.

Italien: Leine und Maulkorb sind mitzuführen. Gurtpflicht für Hunde im Auto.

Österreich: Leinenpflicht in der Öffentlichkeit für Hunde mit mindestens 50 Zentimeter Schulterhöhe.

Schweden: Vorgeschriebener Tollwut-Antikörpertest darf frühestens 120 Tage nach der letzten Tollwut-Impfung erfolgen (spätestens 365 Tage). Leinenpflicht für Hunde von März bis Ende August.

Spanien: Leinen- und Maulkorbzwang in der Öffentlichkeit zum Beispiel für Pitbulls und Rottweiler. Gurtpflicht für Hunde im Auto.

Hund im Auto: Mit wenigen Handgriffen lässt sich das Auto hundekompatibel umbauen: "Gapfill" ist eine aufblasbare Rücksitzverbreiterung, die sich der Fußraumgröße verschiedenster Wagentypen anpasst und sicherstellt, dass der Hund von der Rückbank beim Bremsen nicht in den Fußraum purzelt. Spezielle Schon-Abhängungen für die Polster, die an den Kopfstützen der Rückbank und denen der Vordersitze befestigt werden, kosten zwischen 10 und 50 Euro. Gute Abhängungen haben Aussparungen für die inzwischen vorgeschriebenen Hunde-Sicherheitsgurte, die aus Nylon-Brustgeschirr und Halteschlaufe bestehen und je nach Maß und Qualität zwischen 12 und 35 Euro kosten. Reist der Hund im Kofferraum eines Kombis, gehört ein Trenngitter oder -netz zur Grundausstattung. Reisegepäck und Hund sollten nicht gemeinsam untergebracht sein, weil Koffer verrutschen und den Hund verletzen könnten. Außerdem wichtig: reichlich frisches Trinkwasser dabei haben - und Futter, das er möglichst zu seinen üblichen Fütterungszeiten bekommt.