Recht

Auch wenn sich ein Hotel laut Reisekatalog in einer "ruhigen Lage" befindet, müssen Urlauber einen gewissen Geräuschpegel akzeptieren - urteilte jetzt das Amtsgericht Düsseldorf. So ist insbesondere nicht auszuschließen, dass Gäste ein Zimmer in der Nähe des Hoteleingangs erhalten, wo auch nachts Busse vorfahren (Az.: 230 C 5432/03).

Vom Reiseveranstalter Geld zurückfordern können Touristen in solchen Fällen nicht. Gerade in der Hochsaison müsse damit gerechnet werden, ein Zimmer zu bekommen, das "eine nicht ganz so günstige Lage innerhalb des Hotelkomplexes aufweist". Dies gehöre zum allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden, befand das Gericht. (gms)