Reinbek/Lübeck
(gr).
Aus nichtigem Anlass war im November vergangenen Jahres ein Streit im Deutschunterricht für Flüchtlinge in Reinbek derart eskaliert, dass am Ende die Mordkommission die Ermittlungen aufgenommen hatte. Viermal hatte der 29-jährige Elhadji M. aus Mali seinem Landsmann Papa K. ohne Vorwarnung ein Messer in den Rücken gerammt. Im Reinbeker Krankenhaus St. Adolf-Stift retteten die Ärzte das Leben des 31-Jährigen mit einer Notoperation. Nach mehreren Verhandlungstagen wurde gestern das Urteil vor dem Landgericht Lübeck gesprochen. Der Täter muss für drei Jahre und drei Monate ins Gefängnis. Das Gericht wertete das blutige Drama nicht als versuchten Mord, sondern als gefährliche Körperverletzung.

Ausführlich schilderte der Vorsitzende Richter Christian Singelmann in der Urteilsbegründung den Ablauf des Streits vor der Flüchtlingsunterkunft im Gemeindehaus der Reinbeker Nathan-Söderblom-Kirche. Danach hatte es während des Deutschunterrichts für die Asylbewerber aus nichtigem Anlass eine Auseinandersetzung unter den Männern gegeben. Der Angeklagte war zunächst überhaupt nicht daran beteiligt und mischte sich erst später ein. Zwischen ihm und dem späteren Opfer kam es zu einer kurzen Rangelei, die schnell beendet war. Kurz darauf harkte Papa K. gemeinsam mit dem Hausmeister Laub vor dem Gemeindehaus. Ohne Vorwarnung stürzte sich Elhadji M. plötzlich auf ihn und stach von hinten auf ihn ein.

Der psychiatrische Sachverständige wollte bei dem Angeklagten eine eingeschränkte Steuerungsfähigkeit nicht ausschließen. Elhadji M. habe unter einer "depressiven Episode" gelitten. "Auch deshalb wollte des Gericht ihm keine direkte Tötungsabsicht unterstellen", sagte der Richter. Mehreren Mitbewohnern war aufgefallen, dass der Angeklagte sich in den Tagen und Wochen vor der Tat immer mehr zurückgezogen hatte.

Papa K. leidet heute noch, über ein halbes Jahr nach der Tat, unter Schmerzen im Brustkorb und in der Schulter. Das Gericht verurteilte Elhadji M. zur Zahlung von 2000 Euro Schmerzensgeld. Auch wenn er dies vermutlich nicht zahlen kann. Wegen der schlimmen Folgen für das Opfer kam eine Bewährungsstrafe nicht mehr infrage.