Reinbek
(st).
Es geht um 500 000 Euro und einen historischen Verkehrsknoten der Stadt an der Dänenbrücke (Baujahr 1793): Die alte Ufermauer der Bille ist nahe der Schlossstraße auf nordwestlicher Seite marode, muss dringend saniert werden. Allerdings hat das laut Reinbeks Büroleitenden Beamten Jürgen Vogt-Zembol nichts mit der Landesstraße 222 zu tun, die über die Schlossstraße führt. Oder mit der dort angedachten, strittigen Fischtreppe.

Bauamtsleiter Sven Noetzel setzt hingegen auf Synergieeffekte. Darauf, dass durch Sanierung der Ufermauer Kosten beim Bau der umstrittenen Fischtreppe eingespart werden können. Noetzel warnt, dass Reinbek bereits geleistete Zuschüsse der EU von knapp 126 000 Euro zurückzahlen müsse, wenn der von der EU geforderte Fischpass - eine bessere ökologische Durchlässigkeit des Wehrs - nicht geschaffen werde. Dies hatten die Politiker zuletzt abgelehnt, weil Reinbek der EU zwei Millionen Euro vorschießen müsste.

Die SPD hatte bereits die Frage aufgeworfen, die FDP untermauerte diese jetzt mit einem Antrag im Hauptausschuss: Wer muss die Ufersanierung zahlen, Stadt oder Land? Die FDP sieht Schleswig-Holstein in der Verantwortung. Ist die Bille bis zur Hamburger Landesgrenze doch laut Landeswassergesetz ein Gewässer erster Ordnung, wie etwa Bundeswasserstraßen (Rhein und Elbe), Kanäle oder der schiffbare Teil der Trave. Bevor man Kiel auffordere, seinen Pflichten nachzukommen und einen Uferabbruch zu verhindern, solle die Rechtslage geklärt werden - die anderen Fraktionen stimmten der FDP zu.

Ergebnis soll nach der Sommerpause vorliegen

Klaus-Peter Puls (fraktionslos) wies im Hauptausschuss noch darauf hin, dass die Rechtsauskunft in diesem Fall von landesunabhängiger Stelle eingeholt werden muss. Dazu muss die Stadtverwaltung laut Vogt-Zembol tätig werden: "Das Ergebnis legt die Verwaltung nach der Sommerpause dem Umweltausschuss zur Beratung vor."