Aumühle (sho). Bislang hat sich die Münchner Unternehmensgruppe Augustinum bedeckt gehalten mit Äußerungen zu dem Immobiliengeschäft, das Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und eine Räumungsklage gegen das Wohnstift in Aumühle auslöste.

Aumühle (sho). Bislang hat sich die Münchner Unternehmensgruppe Augustinum bedeckt gehalten mit Äußerungen zu dem Immobiliengeschäft, das Ermittlungen der Staatsanwaltschaft und eine Räumungsklage gegen das Wohnstift in Aumühle auslöste.
Wie berichtet, waren in den Jahren 2010 bis 2013 elf Wohnstiftimmobilien an eine kleine norddeutsche Immobilienfirma veräußert worden, um sie danach wieder anzumieten. Dem Käufer wurden dafür 728 Millionen Euro geliehen.

Jetzt erklärt Unternehmenssprecher Matthias Steiner gegenüber unserer Zeitung zumindest, was sich der damalige Aufsichtsratsvorsitzende und der damalige Geschäftsführer dabei gedacht hätten: "Nach heutiger Überzeugung des Augustinums wurden die Immobilien unter Wert veräußert, um im Zuge von Weiterverkäufen Mehrerlöse in Millionenhöhe zu erzielen." Die Erlöse sollten, so Steiner, zwischen den Beteiligten aufgeteilt werden. "Verschleiert durch eine zwischengeschaltete Schweizer Treuhandgesellschaft und fingierte Rechnungen", so der Unternehmenssprecher.

Sowohl der mittlerweile verstorbene Aufsichtsratschef als auch der Ex-Geschäftsführer sollen mit Geld bestochen worden sein. Letzterer saß nach Recherchen der "Süddeutschen Zeitung" für mehrere Monate in Untersuchungshaft, wurde Anfang Mai wieder auf freien Fuß gesetzt. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt wegen des Verdachts auf Korruption.

Bis diese Ermittlungen abgeschlossen sind, ist die Räumungsklage, die über dem Augustinum Aumühle schwebt, ausgesetzt. Diese hatte der Käufer, gegen den wegen Bestechlichkeit, gemeinschaftlichen Betrugs und Untreue ermittelt wird, vor dem Landgericht Lübeck eingereicht, nachdem die Unternehmensgruppe Augustinum alle Verträge angefochten hatte.

Jetzt steht auch fest, wie der Fall ins Rollen kam. "Angestoßen durch ein anonymes Schreiben an den Aufsichtsrat hat das Augustinum im Frühjahr 2014 eine Anwaltskanzlei mit internen Untersuchungen beauftragt und in der Folge Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft München I gestellt", so Steiner.

Neben der Strafanzeige hat das Augustinum auch zivilrechtliche Schritte eingeleitet. Ansprüche gegen den Nachlass des verstorbenen Aufsichtsratschefs seien auf gerichtlichem Wege geltend gemacht worden. Neben der Anfechtung sämtlicher Verträge habe das Unternehmen zudem alle Mietzahlungen eingestellt, um die vollständige Rückabwicklung der Immobiliengeschäfte zu erreichen. "Die Staatsanwaltschaft München I hat alle Grundstücke im Wege der Rückgewinnungshilfe beschlagnahmt, zudem diese grundbuchrechtlich gesichert", so Steiner.