Reinbek (st). Es ging um 120 000 Euro.

Reinbek (st). Es ging um 120 000 Euro:
Die hatte die Stadt Reinbek einbehalten, um zumindest einen Teil der Mängel zu beseitigen, die eine Firma aus Syke im Jahre 2009 beim Bau der sogenannten Holländerbrücke über die Hamburger Straße hinterlassen hatte. Ein Gutachten gab der Stadt Recht.

Dennoch klagte die beauftragte Firma vor dem Landgericht Lübeck auf Zahlung des "Bauwerkerlohns". Die Stadt Reinbek beantragte, diese Klage abzuweisen.

Das Landgericht Lübeck folgte der Argumentation der Schloss-Stadt, dass die Beseitigung der Mängel an der Fußgängerbrücke sogar noch über die einbehaltene Summe hinausging und wies die Klage als unbegründet ab. "Alles andere hätte uns auch sehr überrascht", stellte Bauamtsleiter Sven Noetzel gestern fest.