Wentorf
(amü).
Vor einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht den Weg frei gemacht: Kommunen dürfen Zwangsumlagen für den Straßenausbau erheben. Seitdem erkundet auch Wentorf das für Schleswig-Holstein beitragsrechtliche Neuland. Ein schwieriges Terrain, denn die brandneue Rechtsgrundlage für "wiederkehrende Straßenbaubeiträge" ist noch nicht in der Praxis erprobt und damit bei der Umsetzung juristisch leicht anfechtbar. In welcher Form und wie häufig Beiträge erhoben werden könnten, erläutert Prof. Marcus Arndt heute Abend in der Sitzung des Liegenschaftsausschusses. Der Fachanwalt für Verwaltungsrecht hat eine Mustersatzung erstellt und stellt diese ab 19 Uhr im Rathaus, Hauptstraße, vor.

Bürgervorsteher Andreas Hein (CDU) geht davon aus, dass es heute aufgrund der "diffizilen Berechnungsmodelle" keinen Beschluss geben wird. "Wir wollen uns das erst einmal anhören. Ich bin sicher, dass keine Fraktion annähernd in der Lage sein wird, eine Entscheidung zu treffen." Ende des Jahres, so schätzt er, werde sich dann abzeichnen, ob Wentorf bei der klassischen Abrechnungsmethode bleibt und Ausbaukosten im konkreten Fall auf die jeweiligen Anleger umlegt, oder ob künftig alle Grundstückseigentümer für den Straßenausbau in einen Topf zahlen.

Das hört sich in der Theorie einfach an, doch der Teufel liegt bekanntlich im Detail. So weist Arndt darauf hin, dass es keine hinlängliche Rechtsprechung für die Festlegung von mehreren Abrechnungsgebieten gebe. Das sei aber aufgrund unterschiedlicher örtlicher Gegebenheiten notwendig, um Ungerechtigkeiten zu vermeiden. So müsse geprüft werden, ob der "Billewinkel" ein gesondertes Abrechungsgebiet darstelle, da das Viertel mit dem Pkw nur über Reinbek erreichbar sei.