Chancenlos: Justiziarin und Städteverband halten Gerichtsweg für aussichtslos

Nur durch eine Anhebung der Steuersätze konnte Reinbek im vergangenen Dezember den Haushalt für 2015 ausgleichen. Die Beratungen waren vor allem deshalb schwierig, weil das neue Finanzausgleichsgesetz (FAG) und die Erhöhung der Kreisumlage Reinbek in diesem Jahr mit 463 000 Euro zusätzlich belasten. Einstimmig hatten die Stadtverordneten deshalb aus Protest "über die Untaten des Landes" Bürgermeister Björn Warmer aufgefordert, eine Klage gegen das Landesgesetz zu prüfen. Das Ergebnis liegt jetzt vor. Danach wird weder eine eigenständige Klage der Stadt noch ein Anschluss an eine Klage der Kreise empfohlen.

Grundlage für diese Empfehlung war ein Gespräch, das Bürgermeister Björn Warmer und Vertreter der Stadt mit dem stellvertretenden Geschäftsführer des Schleswig-Holsteinischen Städteverbandes, Marc Ziertmann, geführt hatten. Auch Daniela Esser, die Justiziarin der Stadt, nahm daran teil.

Zurzeit gebe es zwar aus den Kreisen Nordfriesland und Ostholstein politische Beschlüsse, rechtlich gegen das FAG vorzugehen, jedoch seien bisher keine Verfassungsbeschwerden beim Landesverfassungsgericht anhängig, fasst Esser das Ergebnis zusammen. Doch selbst wenn es zur Klage komme, sollte Reinbek sich nicht anschließen. Esser: "Es ist nicht zu erwarten, dass die Kreise eine Verfassungsbeschwerde mit dem Ziel führen, dem kreisangehörigem Raum mehr Finanzmittel zukommen zu lassen, sondern eher darauf abzielen, die Finanzausstattung der Kreise zu verbessern."

Auch von einem juristischen Alleingang Reinbeks rät die Juristin ab. "Das kann nur erfolgreich sein, wenn man geltend macht, durch die Auswirkungen dieses Gesetzes in der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung verletzt zu sein. Hierfür trägt jedoch die Stadt die Beweislast." Und das sei aufgrund der gängigen Rechtsprechung äußert schwierig.

Auch der Städteverband lehne eine Unterstützung bei einem solchen Vorgehen ab, haben die Reinbeker auf Anfrage erfahren.