Statement: SPD-Bundestagsabgeordneter informiert im Schloss über gesetzliche Grundlagen

Der Bundestagsabgeordnete Karl Lauterbach (SPD) informierte im Schloss über den aktuellen politischen Diskurs zur würdevollen Sterbebegleitung und Sterbehilfe. Mit Unterstützung der SPD-Bundestagsabgeordneten Nina Scheer sowie der SPD-Kreistagsabgeordneten Susanne Danhier machte der Gesundheitsexperte deutlich, warum er sich für eine Sterbehilfe unter ärztlicher Aufsicht ausspricht. "Es geht keinem Politiker darum, Menschen ins Jenseits zu befördern, die einfach keine Lust mehr auf ihr Leben haben", betonte Lauterbach. "Es geht darum, das Leiden unheilbar Kranker zu verkürzen", erklärte der 51-Jährige weiter.

Da ein Selbstmordversuch in Deutschland nicht unter Strafe stehe, mache sich auch heute schon kein Arzt strafbar, der einem todkranken Patienten einen Medikamentencocktail anbiete. "Vorausgesetzt, der Patient weiß, dass dieser tödlich wirkt, wenn er ihn trinkt." Aber in elf von 16 deutschen Ärztekammern müsse der Arzt in diesem Beispiel befürchten, seine Approbation zu verlieren. Lauterbach: "Denn ein Arzt hat ja geschworen, ohne Wenn und Aber Leben zu retten."

Uneinig seien sich die Kammern darüber, ob dieser Grundsatz ohne Ausnahme bei todkranken Patienten gelten müsse, die an jedem Tag, den sie weiterlebten, etwa unerträgliche Schmerzen zu erdulden hätten. "In Essen beantwortet man diese Frage mit 'Ja', in Dortmund mit ,Nein'", ergänzte Lauterbach. Das sei ein nicht hinnehmbarer Zustand. Der gebürtige Rheinländer, selbst Humanmediziner, betonte deshalb: "Ich möchte die Sterbehilfe unter ärztlicher Aufsicht in ganz Deutschland erlaubt sehen!" Ein Argument dafür sei auch, dass nur einer von zehn assistierten Selbstmordversuchen tatsächlich gelinge.

"Sollen Angehörige oder Freunde dann allein damit stehen, dass sie dem Patienten zu noch größerem Leiden verholfen haben?", fragte Lauterbach die rund 60 Gäste. Allerdings sei seine Meinung in der derzeitigen politischen Diskussion in der Minderheit. "Im Moment sieht es so aus, als würde den Ärzten aus ethischen Gründen die Sterbehilfe über die Kammern grundsätzlich verboten werden."

Einig seien sich hingegen alle Parteien, dass die Sterbehilfe nicht kommerzialisiert und nicht auf Vereine übertragen werden solle. Lauterbach: "Wir wollen keine Zwei-Klassen-Medizin. Und Vereine können wir nicht kontrollieren."

So blieb dem Publikum nur noch auszuloten, mit welchen rechtlichen Folgen es im Falle einer Sterbehilfe selbst rechnen muss. Da konnte der SPD-Experte beruhigen. "Liegt eine Patientenverfügung vor, haben benannte Helfer nichts zu befürchten - etwa wenn sie den Arzt bitten, die Beatmungsmaschine abzustellen." Die Verfügung müsse nicht notariell beglaubigt werden. Gute Nachrichten konnte Lauterbach dem Leiter einer Palliativeinrichtung überbringen. "Alle Parteien sind sich einig, dass die Sterbebegleitung finanziell gefördert werden muss", sagte er. Da sei ein Gesetzesentwurf zu erwarten.