73-Jähriger rast beinahe in Streifenwagen bei Reinbek

Eine dramatische Szene spielte sich in der Nacht zu Sonntag bei Reinbek ab: Schützend steht ein Streifenwagen vor den wartenden Autofahrern - mitten auf der A24 in Richtung Hamburg. Dann kommt der Geisterfahrer mit seinem Mercedes angesaust, hält auf die Polizisten zu und kommt nur einen Meter vor dem Streifenwagen zum Stehen. "Die Situation war sehr gefährlich für die Beamten", bestätigt Polizeisprecherin Sonja Kurz.

Um 1.15 Uhr hatte die Reinbeker Polizei einen Anruf von den Kollegen aus Hamburg erhalten. Ein Falschfahrer sei vom Horner Kreisel auf die A 24 Richtung Berlin gefahren. Auf dem Weg zur Autobahn erhielten sie den nächsten Hinweis: Ein Zeuge habe den Geisterfahrer vor der Auffahrt Reinbek gesehen. Die Polizei legte daraufhin den Verkehr in Richtung Hamburg lahm. 15,3 Kilometer war der 73-Jährige aus Hamburg in falscher Richtung gefahren, bis die Polizei ihn aufhalten konnte. Einen Unfall hat er glücklicherweise nicht verursacht.

Doch damit war der Einsatz nicht beendet: Der Falschfahrer zeigte sich uneinsichtig. Erst als ein Polizist die Autotür des 73-Jährigen öffnete, zog dieser den Zündschlüssel, weigerte sich jedoch auszusteigen. "Er forderte die Polizisten sogar auf, ihm den Schlüssel wiederzugeben, ansonsten werde er die Polizei rufen", berichtet Sonja Kurz. Zudem könne er nicht aussteigen, er habe eine Knieverletzung. Mit Verstärkung aus Glinde hoben die Polizisten den Mann aus seinem Auto, brachten ihn zur Wache und setzten ihn in ein Taxi nach Hause. Den Mercedes ließen sie abschleppen. Gegen 2.20 Uhr gab die Polizei die Autobahn wieder frei.

War es eine beginnende Demenz, die den 73-Jährigen verwirrte? Hinweise auf Alkohol- oder Medikamenteneinfluss habe es nicht gegeben. Die Führerscheinstelle wird seine Fahrtauglichkeit nun prüfen und ihm gegebenenfalls den Führerschein entziehen. Den muss der Mann ohnehin zunächst für einen Monat abgeben, 200 Euro Bußgeld zahlen und er kassiert zwei Punkte in Flensburg.

Jetzt sucht die Polizei dringend Zeugen: Denn erst wenn Autofahrer konkret gefährdet wurden, etwa stark abbremsen mussten, erhebt die Staatsanwaltschaft gegen den Falschfahrer Anklage wegen Straßenverkehrsgefährdung. Hinweise an 0 41 56/29 50.