Verbraucherzentrale: Unberechtigte Drohforderungen ignorieren, erst auf Mahnbescheide reagieren

Abzocker lassen nichts unversucht, um Empfänger ihrer Drohbriefe zu Zahlungen zu bewegen. Sie nutzen für ihre betrügerischen Maschen das Internet oder auch, wie jetzt einem Wentorfer passiert, den Postweg. Ihm flatterte ein Brief mit Überweisungsschein ins Haus. Die Firma "Data Security Center" (DSC) drohte mit Vollstreckungsbescheid, sollte der 67-Jährige die Forderung von 208,45 Euro nicht innerhalb von drei Tagen begleichen. Der Rentner ließ sich nicht einschüchtern und schaltete die Kripo ein. "Ich habe Anzeige wegen versuchten Betruges erstattet", so Peter B.

Woher die DSC seine Adresse habe, könne er sich nicht erklären: "Ich habe seit Jahren an keinen Gewinnspielen mehr teilgenommen." Dem Schreiben nach hat angeblich "Eurowin 24" die DSC ermächtigt, eine Forderung aus einer telefonischen Anmeldung einzutreiben. "Die von Ihnen angegebenen Kontaktdaten sowie Ihr Einverständnis liegen unserem Mandanten vor und werden gegebenenfalls im gerichtlichen Verfahren als Beweismittel verwendet", droht die Firma, die angeblich einen Sitz in Hannover hat. Dort, so hat der Wentorfer mit einem Einschreiben per Rückschein herausgefunden, existiere anscheinend kein Firmensitz. Ein Bekannter von Büscher hat inzwischen im Internet recherchiert, dass die Firma "FSC Factoring Service Center" mit den gleichen Briefen, Adressen und Telefonnummern agiert.

Das überrascht Reinbeks Kripochef Joachim Böhm nicht. Das Konto, auf das der Geldbetrag überwiesen werden soll, liege bei einer Bank in Südosteuropa. Wenn die Firmen aus dem Ausland agierten, werde es für die deutschen Ermittlungsbehörden schwierig, so Böhm: "Da enden unsere Möglichkeiten."

Die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein rät: "Gar nicht erst auf unseriöse Forderungen reagieren." Die Betrüger versuchten zwar, eine Drohkulisse aufzubauen, setzten aber letztlich nur auf schnelle Einnahmemöglichkeiten. "Manche Betroffene zahlen, um Ärger aus dem Wege zu gehen", erläutert Julia Buchweitz von der Kieler Verbraucherzentrale.

Reagieren sollten Verbraucher allerdings, wenn amtliche Mahnbescheide von einem Gericht vorliegen. Jeder habe die Möglichkeit, Geld auf diesem Weg einzufordern, was allerdings mit Kosten verbunden sei. Wer nicht innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlege, habe diese Forderung anerkannt und es drohe der Vollstreckungsbefehl. Buchweitz sei jedoch kein Fall bekannt, in dem die Abzocker Mahnbescheide vor Gericht erwirkt hätten.

Die Tricks werden allerdings immer perfider. Buchweitz weiß von Fällen aus ihrer Beratung, in denen sich Internetnutzer mit dem Öffnen eines Anhangs einer E-Mail eine Schadsoftware heruntergeladen haben. "Es gibt Erpressersoftware. Die Betrüger drohen, persönliche Daten auf dem Computer zu löschen, wenn nicht gezahlt wird."

Die Hamburger Verbraucherschützer informieren in einer Schwarzen Liste über Abzocker. Die ist im Internet unter www.vzhh.de/recht/30249/schwarze-liste-der-abzocker.aspx einzusehen.