Zweitwohnungssteuer: Rechnung geht für Gemeinde nicht auf

So richtig viel hat Wentorf ja nicht mit einem Seebad zu tun. Dennoch hatten die Gemeindevertreter 2007 nach dessen Vorbild eine Zweitwohnungssteuer eingeführt. Schließlich hatte eine Erhebung ergeben, dass fast 600 Personen einen zweiten Wohnsitz in der aufstrebenden Gemeinde "Wentorf bei Hamburg" angemeldet hatten. Sie nutzten die Angebote, ohne sich finanziell daran zu beteiligen.

Befreit werden sollten allerdings Minderjährige, Azubis, Studenten und Praktikanten. Außerdem Ehegatten, die beruflich einen Zweitwohnsitz in Wentorf unterhalten mussten, sowie jene, deren Unterkunft, wie eine Schrebergartenlaube, nicht als Wohnung gerechnet werden könne.

Wenn etwa jeder Fünfte der "Mogel-Wentorfer" der Steuerpflicht unterliegen und jährlich etwa 450 Euro zahlen würde, müsste die erlassene Satzung mehr als 52 000 Euro in das Gemeindesäckel spülen, so die Hoffnung.

Doch die Gemeindevertreter hatten die Rechnung ohne die Betroffenen gemacht. Die Satzung wurde veröffentlicht und die Verwaltung kontaktierte die Einwohner. Prompt wurden etwa 240 entweder zu richtigen Wentorfern und meldeten ihren Hauptwohnsitz hier an - oder sich komplett ab. Etwa 340 unterlagen der Steuerpflicht dank der Ausnahmeregelung gar nicht, sodass fünf "Zweit-Einwohner" betroffen waren. Vermutlich wird der warme Regen in Höhe von etwa 2250 Euro, der der Infrastruktur zugute kommen sollte, auch in ein Schlagloch geflossen sein.

2013 jedenfalls wurde erneut gezählt. Es leisteten sich immer noch 278 Bürger einen zweiten Wohnsitz in Wentorf. Die Verwaltung sprach die Personen an, die wieder mit einer Welle von Um- und Abmeldungen reagierten. Diesmal blieben zwölf "Spar-Wentorfer" übrig - bei übrigens nur noch 300 Euro Steuer jährlich. Nun zieht die Verwaltung die Reißleine und schlägt den Gemeindevertretern vor, die Satzung zu streichen.