Reinbek (sho). Überhängende Hecken, Sträucher und Bäume sind der Stadt ein Dorn im Auge. Denn sie behindern die Sicht von Rad- und Autofahrern und gefährden Fußgänger.

Über Fahrbahnen dürfen die Äste nicht tiefer als 4,50 Meter hängen, über Gehwegen muss ein Abstand von 2,50 Metern eingehalten werden. Generell dürfen Hecken, Bäume und Bewuchs von Privatgrundstücken nicht in den öffentlichen Gehweg hineinwachsen. Sie müssen bis an die Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden. Ganz wichtig: Verkehrszeichen, Straßennamensschilder, Ampeln, Straßenlampen und Sichtdreiecke müssen frei von Bewuchs sein.

Die Stadt Reinbek appelliert daher an alle Grundstückseigentümer, ihrer Verpflichtung zum Rückschnitt nachzukommen.