Reinbek (amü). Minijobs können insbesondere für Frauen eine Sackgasse am Arbeitsmarkt sein.

Nur 40 Prozent der Frauen, die einmal einen Minijob angenommen haben, sind daraus in versicherungspflichtige Beschäftigung gewechselt, 60 Prozent arbeiten dauerhaft geringfügig. Laut einer Studie des Familienministeriums (BMFSFJ) erhalten 77 Prozent aller Frauen im Minijob kein Urlaubsgeld und 47 Prozent im Krankheitsfall keine Lohnfortzahlung. Reinbeks Gleichstellungsbeauftragte Maria de Graaff-Willemsen hat sich deshalb des Themas angenommen und für Donnerstag, 19. Juni, im Rathaussaal eine Informationsveranstaltung organisiert.

77 Prozent aller Minijoberinnen bekommen kein Urlaubsgeld

Von 9 bis 11 Uhr wird die Fachanwältin für Arbeitsrecht Ines Hemme-Oels auf folgende Punkte eingehen: Welche Rechte bestehen bei Krankheit, Urlaub, Schwangerschaft, Kündigung? Gibt es Mindestlöhne? Was ist, wenn das Kind erkrankt? Wie lange kann ich Ansprüche rückwirkend geltend machen? Was bedeutet eine Beschäftigung zwischen 450,01 Euro und 850 Euro? Wie verhält es sich mit Verträgen, die schon vor dem 1. Januar 2013 geschlossen wurden?"

Die Veranstaltung ist Teil einer Reihe zum Thema: "Minijobs - Aufklärung und Informationen über ein problematisches Arbeitsmodell" der Gleichstellungsbeauftragten im Kreis Stormarn. Kooperationspartnerinnen sind die Beauftragten für Chancengleichheit des Jobcenters Stormarn sowie der Agentur für Arbeit Bad Oldesloe und Frau & Beruf Stormarn.

Informationen erhalten Interessierte in den Büros der Gleichstellungsbeauftragten Maria de Graaff-Willemsen, Telefon (040) 72 75 02 65, oder bei ihrer Kollegin Glinde, Kerstin Schoneboom, unter der Telefonnummer (040) 71 00 25 40.