Wentorf (st). Die Gestaltungsmöglichkeiten der Politik sind begrenzt:

Eigentlich hätte Wentorf seine Radfahrer schon 2010 vom Bürgersteig auf die Hauptstraße schicken müssen. Denn das sieht die Straßenverkehrsordnung nicht nur so vor, das wurde auch durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts bestätigt. Jetzt drängt auch die Verkehrsaufsicht des Kreises auf die Umsetzung der Neuerungen für die Radfahrer. "Dieses Urteil kann nicht mehr diskutiert werden", mahnt Bürgermeister Matthias Heidelberg.

Damit sind auch einige Forderungen für das Radwegenetz, die die SPD beantragt hatte, obsolet. Sie wollte beispielsweise durchsetzen, dass Radfahrer auf stark befahrenen Straßen wahlweise auch den Gehweg befahren dürfen.

Dem aber schiebt die Verkehrsaufsicht einen Riegel vor. "Ich halte diese Neuerung der Straßenverkehrsordnung für einen fürchterlichen Fehler", sagt Wolfgang Warmer, Fraktions-Vize der SPD. "Mehr noch: Es ist gefährlich, wenn die Radler auf der Hauptstraße fahren müssen." Die Politiker entschieden, den Beschluss noch einmal bis zur nächsten Sitzung des Planungsausschusses zurückzustellen.

Die Folgen wollen Bürgervorsteher Andreas Hein und die Verwaltung jetzt zunächst am Mittwoch, 14. Mai, während der Einwohnerversammlung erläutern. Außerdem stehen ab 19.30 Uhr in der Aula des Kinderzentrums am Wohltorfer Weg 4-6 die Haushaltsentwicklung Wentorfs und die Planungen für den Reinbeker Weg auf der Tagesordnung.