Städtebauplanung: Anwohner ärgern sich über XXL-Verdichtung im gewachsenen Wohnviertel

Die Bewohner des Ihnenparks, insbesondere die Anlieger des Gartenwegs, machen sich Sorgen um ihr Wohnumfeld. Mitten in dem, mit zumeist Einfamilienhäusern bebauten Gebiet soll ein dreigeschossiges Mehrfamilienhaus mit fünf Wohnungen entstehen. Die Siedlung ist nicht mit einem Bebauungsplan reglementiert. Vielmehr handelt es sich um ein sogenanntes Paragraf-34-Gebiet, wo sich Neubauten in das Umfeld einfügen sollen.

Bei Anwohner Hans Wahrmann (80) schrillten die Alarmglocken, als er im vergangenen Sommer von einem Passanten gefragt wurde, wo denn das Grundstück sei, für das ein Investor gesucht würde. Wahrmann war sofort klar, dass er sich nur um das gegenüberliegende, knapp 1000 Quadratmeter große Gelände handeln konnte. Er entdeckte auf einer Internet-Plattform für Immobilien Pläne für ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen. Gemeinsam mit den Nachbarn erhob er bei der Stadt Einspruch gegen das Projekt und tatsächlich wurde der Bauantrag abgelehnt.

Nun allerdings findet sich im Internet ein neuer Plan mit fünf Wohnungen 105 bis 75 Quadratmeter groß, die in einem dreigeschossigen Neubau mit sechs Carports am Gartenweg 2 entstehen sollen.

Alle Vorzüge des Wohnumfeldes, mit denen die Wohnungen angepriesen werden - "...in absoluter Ruhelage einer der begehrtesten und exklusivsten Wohngegenden Reinbeks" - genießt Hans Wahrmann auch sehr. Genau diese sieht er aber auch durch den Neubau stark gefährdet.

"Das passt hier einfach nicht her. Der Gartenweg ist keine Straße. An der breiten Stelle ist er zwischen 3,40 und 3,60 Meter breit. Am schmalen Ende ist er 2,02 Meter breit. Wie soll ein Brand bei einem so großen Haus gelöscht werden? Wenn ich mir die Bauarbeiten vorstelle...", sagt er nachdenklich. "Der Gartenweg ist nicht für 40-Tonnen-Lkw und Baukräne gemacht. Die Ver- und Entsorgungsleitungen werden unter der Belastung kaputt gehen", befürchtet er. Schließlich werde man sich wie auf dem Präsentierteller fühlen, wenn gegenüber ein so viel höheres Haus stehe. Auch fürchtet er die Wertminderung seines Grundstückes.

Auch Bauamtsleiter Sven Noetzel ist mit dem Bauantrag, den er für die Stadt jetzt genehmigt, nicht glücklich. "Bauordnungsrechtlich gibt es nichts zu beanstanden. Stadtplanerisch löst er keine Begeisterungsstürme aus", sagt er. Würde die Stadt den Bauantrag ablehnen, wäre die Wahrscheinlichkeit sehr groß, dass sie vor Gericht unterliegen würde. "Der Bauantrag wurde einmal abgelehnt, wurde überarbeitet und ist jetzt einfach gut gemacht", erläutert Noetzel. "Es ist in der Tat ein opulenter Bau, der aber rechtlich - und darauf kommt es an - in die Umgebung passt. Wir haben in der Nachbarschaft höhere First- und Traufhöhen und auch größere überbaute Flächen." Der Antragsteller habe das Maximum ausgereizt.

Damit wollen sich Hans Wahrmann und seine Nachbarn nicht abfinden. "Wenn man bedenkt, dass gerade an einer schützenden Erhaltungssatzung für den Ihnenpark gearbeitet werden soll.... Schade, dass man uns als Nachbarn nicht beteiligt hat. Das wäre nach Paragraf 72 der Landesbauordnung möglich gewesen." Alle 20 Anlieger des Areals rund um das Grundstück Gartenweg 2 haben Widerspruch gegen das Bauvorhaben bei der Stadt eingelegt. Sie wollen die städtische Entscheidung nicht hinnehmen.