Streit: Oberverwaltungsgericht in Schleswig weist alle Anwohnerbeschwerden zurück

Der Supermarkt im Einkaufszentrum (EKZ) Grenzweg kann gebaut werden. Das Oberverwaltungsgericht in Schleswig hat die anhängigen Beschwerden allesamt zurückgewiesen. Diese Nachricht sei der Stadt telefonisch übermittelt worden, gab Bürgermeister Axel Bärendorf gestern bekannt.

Hintergrund: Anwohner hatten mit einem Widerspruch versucht, die bereits ergangene Baugenehmigung auszuhebeln. Ein Bebauungsplan existiert für das Gebiet nicht, sodass die Bauentscheidung nach § 34 Baugesetzbuch zu treffen war. Das Vorhaben muss sich an der entsprechenden Stelle einfügen. Hiergegen wandten sich die Nachbarn, die sich in ihren Rechten verletzt sahen. Sie beantragten eine aufschiebende Wirkung. Seit mehr als einem Jahr ruhen jetzt die Pläne von Eigentümer Wolfgang M. Braydor. Der hatte bereits 2012 einen Vertrag mit Netto geschlossen. Das Gericht entschied wie auch die Vorinstanz nunmehr, dass die Stadt ihre Entscheidungen zu Recht getroffen hatte. Es gäbe weder eine ungebührliche Belastung der Anwohner, noch unzulässige Überschreitungen von Lärmpegeln. Auch bestünden keinerlei Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit des erstellten Lärmgutachtens. Entscheidend war insgesamt, dass die räumliche Situation, wie von der Stadt vorgetragen, nicht als allgemeines Wohngebiet sondern aufgrund der bereits vorhandenen Geschäfte als Gemengelage zu betrachten ist. Die daraus resultierenden zulässigen Lärmpegel werden in jedem Fall eingehalten.

Bürgermeister Axel Bärendorf freut sich: "Mit dem Bau kann durch den Investor nun endlich begonnen werden. Die verbliebenen Geschäftsinhaber haben bereits viel zu lange auf einen neuen 'Anker' warten müssen." Zwar gäbe es für die Beschwerdeführer noch die Möglichkeit, gegen den Widerspruchsbescheid, der nun zügig von der Stadt erlassen werde, zu klagen. Dem sieht der Verwaltungschef aber gelassen entgegen. "Den wird unsere Justiziarin in der kommenden Woche auf Herz und Nieren prüfen, nach dem er ohnehin im Wesentlichen nur von Gerichtsbegründungen getragen wird. Außerdem hat ein Klagverfahren keine aufschiebende Wirkung mehr. Bis es zu einer Entscheidung allein des Verwaltungsgerichtes käme, ist das erste Weihnachtsgeschäft wohl bereits im Markt gelaufen, wenn die sich ranhalten", so der Verwaltungschef.