Party: Streit unter Jugendlichen eskaliert

Mit blauen Flecken am ganzen Oberkörper, einer mehrere Zentimeter großen Platzwunde auf der linken Wange und einer Gehirnerschütterung endete für Thomas J. (Name geändert) im Oktober 2012 eine fröhliche Partynacht in Wohltorf. Gestern mussten sich jene jungen Männer, die für die Verletzungen verantwortlich sind, vor dem Amtsgericht Reinbek verantworten. Richterin Ute Schulze-Hillert hatte die schwierige Aufgabe herauszufinden, wer nun wen geschlagen hat. Auch die Frage nach dem Warum war nicht ganz so einfach zu klären. Denn der Beginn der Prügelei war scheinbar eine Nichtigkeit.

Zwei Partygäste waren nach draußen gegangen, um Marihuana zu rauchen. Das passte einem anderen jungen Mann überhaupt nicht. Stark angetrunken rief er sinngemäß: "Ich hasse Leute, die kiffen." Um seiner Aussage Nachdruck zu verleihen, schubste er einen der Raucher. Das spätere Opfer, Thomas J., kam ihnen zu Hilfe und war wenig später in eine handfeste Prügelei verwickelt, denn plötzlich gingen weitere Partygäste auf ihn los. Mehrmals ging der 19-Jährige zu Boden, selbst dann noch schlugen und traten die Männer auf ihn ein. Einer nahm sogar eine Glasflasche und schlug sie ihm ins Gesicht. Nach weniger als fünf Minuten war der Kampf vorbei - aber auch nur, weil Außenstehende einschritten und versuchten zu schlichten.

Gestern vor Gericht: Von Reue keine Spur. Während Freunde von Thomas J. als Zeugen aussagten, grinsten und lachten die Angeklagten mehrfach. Ihre Version der Ereignisse sah anders aus. Das Opfer habe angefangen und sie auch im Nachhinein mehrmals bedroht, eine Flasche sei gar nicht im Spiel gewesen, sagten sie. Womöglich hatte der Alkohol die Erinnerungen getrübt. Auf die Frage der Richterin, wie viel er getrunken habe, antwortete der 22-Jährige, der die Flasche als Waffe eingesetzt hatte: "Ich zähle nicht, wie viel ich trinke. Ich habe getrunken, was da war. Betrunken war ich nicht."

Mit ihrer Version der Geschichte kamen die Angeklagten gestern nicht durch. Der Flaschenschläger wurde zu sieben Monaten auf Bewährung sowie zur Zahlung von 300 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Die beiden anderen Angeklagten müssen je 102 Euro zahlen und 20 beziehungsweise 30 Stunden Arbeitsdienst leisten. Alle drei standen bereits vor Gericht, wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Körperverletzung. Für den Flaschenschläger war es das siebte Mal. Dies war der Grund dafür, dass er nicht nur Arbeitsstunden leisten muss, sondern zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist - wenn auch auf Bewährung.