Abgewiesen: Politik lehnt Änderung des Bebauungsplanes ab, damit bleibt Wohnen im Gewerbegebiet illegal

Der Klinkerbau an der Carl-Zeiß-Straße 8 ist ein preiswertes Wohnidyll - allerdings baurechtlich illegal, denn es liegt im Gewerbegebiet. Für die Mieter war das eine bittere Erkenntnis. Sie sind hier vor zehn Jahren guten Glaubens eingezogen. Die Stadt schaute jahrelang weg und muss nun handeln. Auch die letzten drei Mieter und Familien wurden wie berichtet aufgefordert, die Wohnungen zu räumen. Der Versuch des Eigentümers, die Zweckentfremdung des Bürogebäudes durch einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes im Nachhinein zu legalisieren, wurde in der jüngsten Sitzung des Bauausschusses einstimmig abgewiesen. Allerdings, so betont der Ausschussvorsitzende Heinrich Dierking (Forum 21) mit einem Appell, die Mieter zu schonen: "Wir erwarten, dass sich Stadt und Eigentümer bemühen, eine sozialverträgliche Lösung zu finden und den Mietern eine Alternative in der Stadt anzubieten." Mit Bußgeldandrohungen und Klagen gegen Mieter vorzugehen, die ordnungsgemäß in Reinbek gemeldet sind, müsse nicht sein.

Das Haus liegt zwar am Rand, aber dennoch innerhalb des Gewerbegebietes, und da sei Wohnen nun einmal nicht erlaubt. "Da gibt es keine anderen Handlungsmöglichkeiten", bedauert Bauamtsleiter Sven Noetzel: "Sonst müssten wir das Gewerbe umsiedeln."

"Wir waren wie vor den Kopf gestoßen, als wir die Ordnungswidrigkeitsverfügung von der Stadt per Post bekamen", berichtete Marika Wilhelms, die mit ihrer vierköpfigen Familie im vierten Stock mit Blick auf Wiesen und Felder auf der einen und das Gewerbegebiet auf der anderen Seite lebt. Ihre älteste Tochter (8) geht am Mühlenredder zur Schule, so wie der Sohn ihrer 39-jährigen Nachbarin. Getrübte Ausblicke auch für ihren Nachbarn Karsten Schulz (36). Auch er hat Widerspruch gegen die Verfügung eingelegt.

Vermieter Kurt Rieck (74), räumte bereits ein, mit der Vermietung einen Fehler gemacht zu haben. Da die Stadt das Wohnen aber so lange geduldet habe, hätte er sich für die aktuellen Mieter eine "be- fristete Ausnahme" gewünscht.