Hamburger Straße: Bebauungsplan verhindert Erweiterung der Seniorenresidenz in großem Stil

. Viele Anwohner der Bogenstraße, des Kurzen Rehms, der Hamburger Straße und des Glinder Weges werden aufatmen. Einstimmig hat der Bauausschuss am Dienstagabend den Bebauungsplan Nr.43 "Am Forstplatz" auf den Weg gebracht und damit dem "Wildwuchs mit Höhen und Quadern" Einhalt geboten, wie es der Ausschussvorsitzende Heinrich Dierking am Ende auf den Punkt brachte. Der Fraktionschef von Forum 21 spielte damit auf die Pläne eines Investors an, der die Seniorenresidenz an der Hamburger Straße gern erweitern möchte. Schon die bisherigen Bauten werden von vielen als zu wuchtig und überdimensioniert empfunden.

Mit dem Bebauungsplan schränkt die Stadt den Bauboom ein, der Charakter eines kleinteilig bebauten Wohngebietes soll unbedingt erhalten bleiben. Im gesamten Gebiet dürfen die Häuser nicht höher als 7,50 Meter bis neun Meter hoch sein. Dreigeschossige, massive Gebäude wird es demnach dort nicht geben. Der Einfamilienhauscharakter soll dadurch erhalten werden, dass in jedem Gebäude nur zwei Wohnungen untergebracht sind. Der Kindergarten der evangelischen Kirche genießt Bestandsschutz, muss aber nicht ersetzt werden, wenn er marode ist und abgerissen wird. Mit dem Bebauungsplan hat die Stadt auch ausdrücklich die Hinterlandbebauung zugelassen. Wer auf dem hinteren Teil seines Grundstückes ein weiteres Haus bauen möchte, darf dies tun, muss es aber nicht.

Laut dem Bebauungsplan Nr.43 dürfte sich auch die Seniorenresidenz erweitern, wenn sie zum einen das Grundstück von der Kirche erwirbt und zum anderen die Gebäude der Umgebung anpasst. Ein Hospiz, wie ursprünglich angedacht, wird nicht genehmigt werden. Ebenso wenig Restaurants, Kneipen oder Tankstellen.

"Es ist gut, dass Politik und Verwaltung so schnell zusammengearbeitet haben", lobte Heinrich Dierking am Ende. Und das mit eigenen Mitteln, betonte Bauamtsleiter Sven Noetzel. Den Bebauungsplan hatte kein externes Büro, sondern die Stadt selbst ausgearbeitet.

Gänzliche Ruhe ist damit jedoch noch nicht eingekehrt. Die Erweiterungspläne beschäftigen mittlerweile sogar das Oberverwaltungsgericht in Schleswig. Dort hatte der Investor Klage eingereicht, die sich gegen eine Veränderungssperre richtet, mit der die Politik die Bauvoranfrage vor einem Jahr abgewiesen hatte.