Reinbek (amü). In der Dienststelle, aus der der Ex-Polizeichef abgezogen worden ist, wird der 53-Jährige nicht mehr arbeiten.

"Nach so einer Geschichte kann er nicht mehr Vorgesetzter sein", sagt Lothar Gahrmann, Sprecher des Landespolizeiamtes Kiel. Wie berichtet, hatte der Beamte 230 kinderpornografische Bilder auf seinen privaten PC hinuntergeladen. Dafür wurde er vom Reinbeker Amtsgericht zu einer Geldstrafe in Höhe von 9000 Euro verurteilt. Nach Abschluss des Strafverfahrens folgt jetzt das Disziplinarverfahren. Am Ende könnten weitere Sanktionen wie Abmahnungen, Geldbußen, Gehhaltskürzungen oder Degradierungen stehen.

Entlassen werden könne der Beamte, der in der Polizeidirektion Ratzeburg beschäftigt wird, nicht. Das sehe das Beamtenrecht erst bei schwerwiegenden Verstößen vor, die mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr oder 360 Tagessätzen geahndet werden. Das Urteil liege mit 90 Tagessätzen darunter, so Gahrmann.

Weil der Angeklagte geständig war, bedurfte es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft keiner Beweisaufnahme vor Gericht. Sie beantragte einen Strafbefehl, eine vom Gericht festgelegte Sanktion, die einem Urteil entspreche. Laut Günter Möller, Sprecher der Staatsanwaltschaft Lübeck, ein gängiges Mittel.