Strafbefehl: Fahnder entdecken 230 Bilder auf Privatcomputer des 53-Jährigen

Ein leitender Mitarbeiter der Polizei ist wegen Besitzes von Kinderpornos vom Reinbeker Amtsgericht belangt worden. Der 53-Jährige muss eine Geldstrafe von 9000 Euro zahlen, zudem hat er seine Führungsposition bei der auch für den Kreis Stormarn zuständigen Polizeidirektion Ratzeburg verloren. Das berichteten die Lübecker Nachrichten (LN).

Etwa 230 Fotos soll der ehemalige Polizeichef auf seinen privaten Computer heruntergeladen haben. Er hat die Taten gestanden und einen Strafbefehl des Gerichts akzeptiert. Die Auswertung seines Computers von Polizeitechnikern hat ergeben, dass er zwischen Dezember 2012 und Januar 2013 mindestens fünfmal Internetseiten mit kinderpornografischem Material besucht hat.

Nur weil er die Bilder weder bezahlt noch sie weiterverbreitet hat, sei der Mann mit dem Strafbefehl davongekommen, bestätigte Günter Möller, Sprecher der Lübecker Staatsanwaltschaft. Dem geständigen Polizisten blieb damit eine öffentliche Verhandlung erspart.

Enttarnt wurde der Polizeibeamte im vergangenen Dezember 2012. Fahnder des Landeskriminalamtes Niedersachsen waren während einer bundesweiten Razzia dem Kollegen auf die Spur gekommen. Gegen den Mann, der Polizeireviere geleitet hat, läuft jetzt ein internes Disziplinarverfahren - es kann ihn seine Karriere kosten. Nach seiner Enttarnung wurde er von der Leitungsposition in die Polizeidirektion Ratzeburg auf eine Stabsstelle versetzt.

Der Sprecher des Landespolizeiamtes in Kiel, Lothar Gahrmann, erklärte nach Bekanntwerden des Falles: Unabhängig von eventuellen weiteren disziplinarrechtlichen Schritten prüfe die Polizeibehörde, ob der Beamte weiterhin auf dem bisherigen Posten eingesetzt bleiben könne oder versetzt werden müsse. Dabei seien nicht nur disziplinarrechtliche und strafrechtliche Gründe zu bewerten, sondern auch Gründe, die in der Persönlichkeit der Betroffenen und dem Dienstumfeld liegen: Vor allem bei Führungskräften sei zu bewerten, ob der Verstoß vereinbar mit einer weiteren Führungsposition ist.