Wentorf (st). Der zwölfjährige Junge, der im Verdacht steht, mehrere Altpapiercontainer und -tonnen in Brand gesteckt zu haben, hat gestern in der Vernehmung alle neun Taten abgestritten. Die Wentorfer Polizei gibt den Fall jetzt an die Staatsanwaltschaft weiter.

Wie berichtet, gilt ein Zwölfjähriger als Kind und somit als noch nicht strafmündig. Die Polizei stellte richtig, dass sie gegen den Jungen nicht wegen Brandstiftung, sondern wegen Sachbeschädigung durch Feuer ermittelt habe. Zuerst hatten die Beamten gemutmaßt, dass auf die Eltern zivilrechtliche Forderungen zukommen könnten.

Das sei jedoch nicht so, sagt Bernd Wrobel, Amtsgerichtsdirektor, Familienrichter in Reinbek und selbst Vater zweier erwachsener Söhne. "Eltern haften für ihre Kinder: Dieser Satz ist so pauschal Quatsch", stellt er fest. "Eltern haften für das Fehlverhalten ihrer Kinder, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzt haben. Das ist bei einem Zwölfjährigen aber nicht der Fall." Denn anders als bei einem Dreijährigen könne man nicht erwarten, dass die Eltern ihren Zwölfjährigen permanent im Auge behalten. Bei einem Kind dieses Alters muss man sich vielmehr darauf verlassen können, dass es auf Ermahnungen reagiert.

Allerdings haftet das Kind nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch selbst, wenn ein Richter feststellt, dass es reif genug und fähig ist, sein Unrecht einzusehen. Die Zahlungsverpflichtung bleibt bis ins Erwachsenenalter - denn ein solches zivilrechtliches Urteil gilt 30 Jahre. "Bei einem Zwölfjährigen, der etwas in Brand gesetzt hat, ist der Reifegrad und die Einsichtsfähigkeit in sein Unrecht gegeben", so Wrobel. Demnach könnte das Kind dazu verurteilt werden, sobald es zu Vermögen gekommen ist, den angerichteten Schaden samt Feuerwehreinsatz voll zu ersetzen - vorausgesetzt, der Junge wird überführt.