Wentorf(st). Das Reaktions- und Wahrnehmungsvermögen eines jungen Motorroller-Fahrers war Sonnabendfrüh offenbar stark eingeschränkt: Denn der Hamburger (21) ignorierte die Versuche einer Polizeistreife, ihn zu stoppen, vollkommen.

Als die Polizisten gegen 5 Uhr gerade einen Wagen auf der Berliner Landstraße kontrollierten, fiel ihnen der junge Mann auf dem Roller auf. Denn der bremste, wendete und fuhr in entgegengesetzter Richtung zum Kreisel zurück, nachdem er die Beamten gesehen hatte. Stutzig geworden, nahmen sie die Verfolgung auf. Der Roller war jetzt auf der Hamburger Landstraße Richtung Hamburg unterwegs, hielt aber bei Rot an der Ampel Höhe Südring.

Nun entdeckten die Polizisten an dem Roller ein blaues Versicherungskennzeichen - folglich war es aus dem Versicherungsjahr 2012. Sie schalteten ihr "Stopp-Polizei"-Display ein, betätigten Lichthupe und Hupe. Doch als die Polizisten aussteigen wollten, sprang die Ampel auf Grün, der Rollerfahrer gab Gas und fuhr unbeeindruckt von Martinshorn und Blaulicht weiter Richtung Hamburg. In Höhe der Tankstelle scherte er plötzlich nach rechts auf den Geh- und Radweg aus. Selbst als ein Beamter ihm durch das offene Fenster zurief: "Polizei - Anhalten!", reagierte er nicht. Die Streife überholte ihn, stellte sich rechts quer auf den Geh- und Radweg. Noch bevor die Polizisten aussteigen konnten, hörten sie einen lauten Knall: Der Rollerfahrer stand hinter dem Streifenwagen. Sein Fahrzeug lag mit noch laufendem Motor halb unter der Stoßstange.

Der Fahrer hat Betäubungsmittel konsumiert

Der Hamburger räumte ein, Betäubungsmittel konsumiert zu haben. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Den kurzgeschlossenen Motorroller will er am Vortag gefunden haben. Tatsächlich hat der 21-Jährige keine gültige Fahrerlaubnis. Er klagte über eine Risswunde am Finger und Schmerzen in den Beinen. Nach der notärztlichen Behandlung kam er vorerst ins Krankenhaus. Jetzt muss sich der junge Mann wegen des Verdachts auf besonders schweren Diebstahl, auf Fahren ohne Fahrerlaubnis, Gefährdung des Straßenverkehrs und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz verantworten.