Reinbek (gr). Es sollte ein richtig lohnendes Geschäft werden: In einer Nacht-und-Nebel-Aktion holte der Barsbütteler Lars B. ein Kilogramm Marihuana aus Aachen ab. Sein drogensüchtiger Vater wechselte ihn bei der 1000-Kilometer-Tour als Fahrer ab.

5000 Euro hatte B. bezahlt, mit 100 Prozent Gewinn sollte der Stoff in Mini-Portionen weiterverkauft werden. Doch der Deal endete gestern vor dem Reinbeker Schöffengericht. Der 22-Jährige wurde zu einem Jahr und drei Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt und war damit noch gut weggekommen. Das Urteil lag nur knapp über der gesetzlichen Mindeststrafe von einem Jahr für Drogenhandel.

Lars B. hatte schon vorher in kleinerem Maßstab mit Marihuana gehandelt. "In der Szene wusste man, dass es bei mir Gras zu kaufen gab", räumte er gestern ein. Den Aachener Drogendealer hatte er im Internet kennengelernt, auf diesem Weg wurde auch das Geschäft angebahnt. Mit geliehenen 5000 Euro machte er sich gemeinsam mit seinem Vater auf den Weg. Der jedoch stand gestern nicht vor Gericht, das Verfahren wurde abgetrennt. Was beide nicht wussten: Die Polizei war längst im Bilde, die Telefone der beiden Händler wurden abgehört. Auf dem Rückweg wurde der Wagen nachts um drei Uhr auf der Möllner Landstraße in Neuschönningstedt gestoppt. Die Polizisten mussten nicht lange suchen, das Marihuana steckte in einer Sporttasche auf dem Rücksitz. Auch 1700 Euro Bargeld wurden sichergestellt. Die Polizei vermutete, dass die Summe aus Drogengeschäften stammte.

In der gestrigen Verhandlung beschönigte der junge Angeklagte nichts. "Ich weiß, dass ich großen Mist gebaut habe", sagte er. Sein Verteidiger Roland Weber verlas ein schriftliches Geständnis, in dem Lars B. alle Vorwürfe des Staatsanwalts zugab. "Seit dieser Geschichte habe ich kein Marihuana mehr angefasst und mich komplett aus der Szene verabschiedet", beteuerte er. "Ich mache eine Handwerkslehre, im Dezember ist Prüfung, da brauche ich einen klaren Kopf. Mein Chef weiß von diesem Strafverfahren und will mich trotzdem nach der Prüfung übernehmen."

Die Vorsitzende Richterin Ute Schulze-Hillert bescheinigte dem Angeklagten eine günstige Sozialprognose, daher könne die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden. Immer noch geknickt, aber sichtlich erleichtert, verließ Lars B. den Sitzungssaal.